Häufige FragenZum Mietmodell der
Deutschen Lichtmiete®

FAQ

LED-Beleuchtung mietenWelche Vorteile hat die Miete?

Mieten statt kaufenWarum ist Mieten besser als Kaufen?

1. Beim Kauf von LED-Beleuchtung trägt der Käufer das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko. Hersteller von LED-Produkten bieten daher Garantien an, welche der Käufer aufmerksam prüfen und bewerten müsste. Oft sind diese Garantien stark eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder der Garant ist nicht solvent. Im Falle einer Miete trägt der Vermieter das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko.


2. Die Produktauswahl stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar (siehe Punkt 1), der viel Zeit und damit Geld kostet. Sowohl die LED-Produkte als auch alle Daten, zum Beispiel in Produktdatenblättern, müssen genau überprüft werden. Diese zeitaufwändige und für den Kunden schwierige Prozedur entfällt bei einem Mietgeschäft. In dieser Zeit kann unser Mietkunde bereits Personalkosten sparen.

3. Bei herkömmlichen, zum Kauf angebotenen LED-Produkten, hat der Hersteller ein hohes Eigeninteresse, dass nach einer gewissen Zeit nachgekauft wird. Wir als Vermieter hingegen haben das Interesse, dass die LED-Produkte möglichst störungsfrei und lange funktionieren.


4. Bei einer Umrüstung durch Kauf, zum Beispiel von Retrofit LED-Röhren oder durch Anschluss von Retrofit LED-Röhren an EVG-bestückte Leuchtengehäuse, trägt der Käufer das komplette Haftungsrisiko. Die herstellerseitige Bauartzulassung des Leuchtengehäuses erlischt und Schadensersatzansprüche sind kaum noch durchsetzbar. Elektrofachbetriebe verweigern regelmäßig hierfür die Installationsarbeiten. Im Falle einer Miete tragen wir als Vermieter alle Haftungsrisiken und sind dafür vollumfänglich versichert.


5. Bei einer Miete entfällt für die gesamte Mietzeit die Nachinvestition, was langfristig zu einer weiteren hohen Kosteneinsparung führt.


6. In unserem Mietmodell ist nicht nur das Produkt, sondern auch das komplette Servicepaket, inklusive Beratung, Aufmaß, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die komplette Installation (mit Ausnahme des Leistungspakets Basis) enthalten. Diese Leistungen müssten sonst separat bezahlt werden.


7. Durch eine bilanzneutrale Miete nach HGB und IFRS erhalten Sie sich als Unternehmen wertvolle Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Unser Mietmodell hat keine negativen Auswirkungen auf die Bilanzstruktur des Mietkunden. Dadurch bleibt die Eigenkapitalquote stabil. Die Kreditlinien werden nicht belastet.

Mieten statt LeasenWarum ist Mieten besser als Leasen?

Klassischerweise enthält eine Leasingrate eine sogenannte Finanzierungskomponente. Damit ist der Charakter des Leasinggeschäftes definiert. Mit Leasinggeschäften sind viele Verpflichtungen und Risiken verbunden, zum Beispiel eine Versicherungspflicht und das Produktrisiko, welches der Kunde gemäß Leasingvertrag selbst trägt. Das heißt, er müsste Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des Leasinggutes selbst durchsetzen. Im Gewährleistungsfall steht dem Leasingnehmer eine Minderung der Leasingzahlung nicht zu. Dies birgt gerade bei modernen Technologien große Risiken, wenn zum Beispiel der Lieferant von LED-Produkten nicht mehr existiert, seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder Schäden nicht durch Produkthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Leasinggeber wird dennoch auf Erfüllung der Leasingverpflichtung bestehen. Zusätzliche Risiken entstehen, wenn Garantien oder Gewährleistungen auslaufen, während der Leasingvertrag noch weiter besteht. Im Falle eines Mietgeschäftes tragen wir als Vermieter sämtliche oben genannten Risiken über die gesamte Mietlaufzeit.

Mieten statt kaufenWarum ist Mieten besser als Kaufen?

1. Beim Kauf von LED-Beleuchtung trägt der Käufer das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko. Hersteller von LED-Produkten bieten daher Garantien an, welche der Käufer aufmerksam prüfen und bewerten müsste. Oft sind diese Garantien stark eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder der Garant ist nicht solvent. Im Falle einer Miete trägt der Vermieter das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko.


2. Die Produktauswahl stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar (siehe Punkt 1), der viel Zeit und damit Geld kostet. Sowohl die LED-Produkte als auch alle Daten, zum Beispiel in Produktdatenblättern, müssen genau überprüft werden. Diese zeitaufwändige und für den Kunden schwierige Prozedur entfällt bei einem Mietgeschäft. In dieser Zeit kann unser Mietkunde bereits Personalkosten sparen.

3. Bei herkömmlichen, zum Kauf angebotenen LED-Produkten, hat der Hersteller ein hohes Eigeninteresse, dass nach einer gewissen Zeit nachgekauft wird. Wir als Vermieter hingegen haben das Interesse, dass die LED-Produkte möglichst störungsfrei und lange funktionieren.


4. Bei einer Umrüstung durch Kauf, zum Beispiel von Retrofit LED-Röhren oder durch Anschluss von Retrofit LED-Röhren an EVG-bestückte Leuchtengehäuse, trägt der Käufer das komplette Haftungsrisiko. Die herstellerseitige Bauartzulassung des Leuchtengehäuses erlischt und Schadensersatzansprüche sind kaum noch durchsetzbar. Elektrofachbetriebe verweigern regelmäßig hierfür die Installationsarbeiten. Im Falle einer Miete tragen wir als Vermieter alle Haftungsrisiken und sind dafür vollumfänglich versichert.


5. Bei einer Miete entfällt für die gesamte Mietzeit die Nachinvestition, was langfristig zu einer weiteren hohen Kosteneinsparung führt.


6. In unserem Mietmodell ist nicht nur das Produkt, sondern auch das komplette Servicepaket, inklusive Beratung, Aufmaß, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die komplette Installation (mit Ausnahme des LeistungspaketsBasis) enthalten. Diese Leistungen müssten sonst separat bezahlt werden.


7. Durch eine bilanzneutrale Miete nach HGB und IFRS erhalten Sie sich als Unternehmen wertvolle Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Unser Mietmodell hat keine negativen Auswirkungen auf die Bilanzstruktur des Mietkunden. Dadurch bleibt die Eigenkapitalquote stabil. Die Kreditlinien werden nicht belastet.

Mieten statt LeasenWarum ist Mieten besser als Leasen?

Klassischerweise enthält eine Leasingrate eine sogenannte Finanzierungskomponente. Damit ist der Charakter des Leasinggeschäftes definiert. Mit Leasinggeschäften sind viele Verpflichtungen und Risiken verbunden, zum Beispiel eine Versicherungspflicht und das Produktrisiko, welches der Kunde gemäß Leasingvertrag selbst trägt. Das heißt, er müsste Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des Leasinggutes selbst durchsetzen. Im Gewährleistungsfall steht dem Leasingnehmer eine Minderung der Leasingzahlung nicht zu. Dies birgt gerade bei modernen Technologien große Risiken, wenn zum Beispiel der Lieferant von LED-Produkten nicht mehr existiert, seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder Schäden nicht durch Produkthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Leasinggeber wird dennoch auf Erfüllung der Leasingverpflichtung bestehen. Zusätzliche Risiken entstehen, wenn Garantien oder Gewährleistungen auslaufen, während der Leasingvertrag noch weiter besteht. Im Falle eines Mietgeschäftes tragen wir als Vermieter sämtliche oben genannten Risiken über die gesamte Mietlaufzeit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um einen Mietvertrag mit uns abschließen zu können?

Wir schließen Mietverträge nur mit Kunden ab, die über eine mindestens gute Bonität verfügen. Wir schließen keine Geschäfte mit Kunden ab, die unseren ethischen und ökologischen Grundsätzen entgegenstehen.

Das Unternehmensgebäude ist gemietet. Kann trotzdem mit dem Mietmodell der Deutschen Lichtmiete gespart werden?

Viele unserer Kunden arbeiten in Immobilien, die gemietet sind. Oftmals laufen Pacht- oder Mietverträge länger als die Mindestmietlaufzeiten der LED-Beleuchtung. In der Regel bestehen auch auf Seiten des Mietkunden einseitige Verlängerungsoptionen für diese Mietverträge, sodass eine Planungssicherheit auf Mietkundenseite gewährleistet ist. Wie hoch die Einsparung am Ende ist, ergibt sich aus unterschiedlichen Faktoren, zum Beispiel den Gegebenheiten vor Ort oder den kundenspezifischen Anforderungen.

Vertragskonditionen

Gibt es eine Mindestmietlaufzeit?

Ja, je nach gewähltem Leistungspaket bestehen Mindestlaufzeiten von 1 bis 10 Jahren. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestmietlaufzeit kann der Vertrag jährlich gekündigt werden.

Was passiert am Ende der Mindestmietlaufzeit?

Am Ende der Mindestmietdauer hat unser Kunde immer die Wahl.

Es wird ihm die Möglichkeit gegeben, ohne weiteren Aufwand den Mietvertrag automatisch weiterzuführen.

Optional kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf der Mindestmietdauer kündigen oder von uns ein Angebot für eine Beleuchtung auf dem dann aktuellen Stand erhalten und einen neuen Mietvertrag zu wiederum fester Mindestmietlaufzeit abschließen. Damit bleibt der Kunde jederzeit völlig flexibel und auf dem neuesten Stand der Technik.

Können die LED-Produkte am Ende der Mietlaufzeit gekauft werden?

Nach einer Mindestmietdauer von 10 Jahren können die LED-Produkte vom Kunden übernommen werden. Dabei entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten für den Eigentumsübergang.

Wie wird die Kündigung abgewickelt?

Unsere Kunden können jederzeit das Mietverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestmietlaufzeit oder nach erfolgter Verlängerung zum Ende der Verlängerungsmietdauer kündigen. Wir werden dem Mietkunden in diesem Fall die Kündigung bestätigen und der Kunde wird die LED-Produkte wie vereinbart auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückgeben. Wir haben ein hohes Interesse an langfristigen Geschäftsbeziehungen und werden jeden Mietkunden individuell beraten, welche Lösungen alternativ möglich sind, falls er weiter unser Kunde bleiben möchte.

Ist das Mietmodell der Deutschen Lichtmiete bilanzneutral?

Wir haben ein spezielles Vertragsangebot mit spezifischen Dienstleistungspaketen entwickelt, mit dem unser Mietangebot unter Einbeziehung der mit dem Kunden individuell vereinbarten Vertragsbestandteile und der für ihn maßgeschneiderte Dienstleistungsumfang in Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern ohne Probleme bilanzneutral (Jahresabschluss nach HGB) – auch unter internationalen Rechnungslegungsstandards (Jahresabschluss nach IFRS) – gestaltet werden kann.

Ab wann bezahlt das Unternehmen die Miete?

Mietvertrag inkl. Installation: Die erste Mietzahlung wird erst nach Projektabnahme fällig. Mit Projektfortschritt stellen wir anteilige Abschläge für die Nutzung bereits installierter LED-Produkte in Rechnung.

Mietvertrag ohne Installation (Basis-Paket): Die erste Mietzahlung wird vier Wochen nach Auslieferung der LED-Produkte fällig.

Was passiert, wenn der Kunde seine Miete nicht mehr zahlen kann?

Da wir Mietverträge nur mit bonitätsstarken Unternehmen abschließen, gehen wir davon aus, dass unsere Kunden störungsfrei zahlen. Sollte es dennoch zum Zahlungsverzug kommen, werden wir unsere Kunden vertragsgemäß anmahnen. Ist der Kunde mit mehreren Mietraten in Verzug, werden wir den Mietvertrag kündigen und die Summe der verbleibenden Mietbeträge fällig stellen. Sollte eine Fälligstellung erfolglos bleiben, werden die LED-Produkte sichergestellt.

Die neue BeleuchtungsanlageInstallation & Wartung

Wer installiert die LED-Produkte?
Für die Installation vor Ort stehen neben einem bundesweiten Netzwerk aus Elektrofachbe-trieben auch eigene Serviceteams bereit.
Diese organisieren notwendige Spezialwerkzeuge (zum Beispiel Steiger und Industriekletterequipment) und unterstützen und begleiten die Elektropartner in allen Fragen.
Auch Einsätze am Wochenende, Umrüstungen im laufenden Betrieb und viele andere Sonderfälle werden problemlos geregelt.
Auf Wunsch beauftragen wir auch einen von Ihnen bevorzugten Elektrofachbetrieb mit der Installation.
Wer übernimmt die Kosten für die Installation im Mietmodell?
In unserem Full-Service-Mietmodell werden die Installationskosten vollständig von uns übernommen.
Eine Ausnahme bildet unser Leistungspaket Basis: Hier ist der Mietkunde für die Installation der neuen Beleuchtungsanlage verantwortlich und trägt auch die Kosten.
Wer übernimmt Wartung und Pflege nach dem Einbau?
Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung und Pflege liegt in der Regel beim Mietkunden.
In den meisten Fällen beschränken sich Wartung und Pflege allerdings auf eine Reinigung nach Bedarf. So reduziert sich der sonst übliche Wartungs- und Austauschaufwand auf nahezu null.
Im Leistungspaket Premium+ ist die Reinigung und Wartung der LED-Produkte jedoch Bestandteil unserer Serviceleistung und wird in regelmäßigen Abständen automatisch durchgeführt.

Haftung & Versicherung

Wie sind die LED-Produkte der Deutschen Lichtmiete versichert?

Alle LED-Produkte sind mehrfach versichert. Einerseits durch die bestehende Gebäudeversicherung des Mietkunden gegen Elementarschäden (Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.). Andererseits durch uns selbst, über eine Haftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung gegen durch das Produkt verursachte Schäden. Daneben besteht eine Elektronikversicherung als zusätzlicher Schutz gegen Überspannung und Diebstahl.

Wer übernimmt die Produkt- und Gewährleistungshaftung?

Die Leuchten bleiben Eigentum der Deutschen Lichtmiete®. Somit übernehmen wir die Haftung für die LED-Produkte und sind entsprechend versichert. Gleichzeitig gewährleisten wir die Funktionsfähigkeit der Leuchten über die gesamte Mietdauer. Mietkunden und Partner sind daher von Haftungs- und Gewährleistungsfragen befreit, sofern die Installation gemäß den üblichen Standards durchführt wurde.

Was passiert beim Ausfall eines Leuchtmittels?

Die Ausfallquote der LED-Produkte ist besonders niedrig. Tritt der unwahrscheinliche Fall ein und eine Leuchte fällt aus, sollte sich der Mietkunde bei uns melden, so dass wir umgehend für Ersatz sorgen können. Den Austausch der Leuchte übernimmt entweder ein Elektropartner der Deutschen Lichtmiete®, unser Serviceteam oder auf Wunsch auch ein vom Mietkunden bevorzugter Elektrofachbetrieb. Diese senden im Anschluss die defekte Leuchte an uns zurück.

Was passiert, wenn eine LED-Leuchte bei der Installation oder vom Mietkunden selbst beschädigt wird?

Partner oder Mietkunden schicken bitte in einem solchen Fall das beschädigte Produkt an uns zurück. Wir werden den Schaden prüfen, gegebenenfalls reparieren oder ein neues Produkt zur Verfügung stellen. Inwiefern dafür ein Kostenbeitrag zu entrichten ist, entscheiden wir im Einzelfall.

Sind die LED-Produkte gegen Fremdverwendung abgesichert?

Ja, im Besonderen die concept light® LED-Röhre T8.

Wir arbeiten beim Einsatz der concept light® LED-Röhren mit externen Vorschaltgeräten. Nur so ist gewährleistet, dass die LED-Produkte stabil und ohne zusätzliche Wärmeentwicklung arbeiten. Die concept light® LED-Röhre wird im Niedervoltbereich mit 18 V betrieben. Damit die Röhren nicht in herkömmliche Leuchtengehäuse mit 230 V Spannung eingesetzt und somit einer Überspannung ausgesetzt werden, sind diese mit einer patentierten Kunststoffendkappe ausgestattet. Ein integrierter Sicherheitsstift verhindert den unsachgemäßen Einbau der LED-Röhre in die Fassung und schützt so vor Kurzschluss und Stromschlag. Der Stift ist an der Endkappe der Röhre angebracht und kann nur mit einem speziellen, beiliegenden Schlüssel entriegelt werden. Wird die Röhre ausgebaut, springt der Stift automatisch wieder heraus. Wir sind damit gegen eine Fremdverwendung abgesichert.

concept light®LED-ProdukteHerstellung & Qualität

Wo werden die LED-Produkte hergestellt?
Wir sind stets bestrebt, die höchstmögliche Wertschöpfung bei der Herstellung der concept light® LED-Produkte in Deutschland zu erzielen.
Die Komponenten werden in eigener Fertigung in Niedersachsen von uns konfektioniert. Die Bestückung der LED-Platinen erfolgt ebenso in Deutschland – nach höchsten Qualitätsstandards (vergleichbar mit denen der Luftfahrt und der Medizintechnik).
Gibt es Referenzkunden, die besucht werden können?
Seit über 10 Jahren haben wir im gesamten Bundesgebiet viele Umrüstungsprojekte in Unternehmen aus verschiedensten Branchen umgesetzt.
Viele Mietkunden haben sich bereiterklärt, als Referenzkunde genannt zu werden. Bei einigen Mietkunden ist auch ein Besuch nach vorheriger Terminabsprache über uns möglich.
Wie lange läuft die Garantie für die LED-Produkte?
Wir gewähren unseren Mietkunden für die LED-Produkte eine Garantie über die gesamte Mietlaufzeit.
Gehen die Leuchten in den Besitz des Mieters über, erlischt die Garantie.

Produktdetails

Wo finde ich die technischen Daten zu den concept light® LED-Produkten?

Die technischen Daten können Sie den Produktdatenblättern entnehmen. Diese finden Sie im Download-Bereich. Sollten sich daraus weitere Fragen ergeben, können sich Interessierte jederzeit gerne an uns wenden.

Haben concept light® LED-Produkte eine VDE-Zulassung?

Alle concept light® LED-Produkte haben eine VDE-Zulassung oder befinden sich gerade in Prüfung, zum Beispiel im Falle von Neuzulassungen.

Sind concept light® LED-Produkte DALI-fähig?

Alle concept light® LED-Produkte sind DALI-fähig. Standardmäßig werden unsere Produkte jedoch mit Treibern ohne DALI-Converter ausgeliefert. Falls Sie den Einsatz der LED-Leuchten im Rahmen einer DALI-Lichtsteuerung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. In diesem Fall planen wir dies von Beginn an in Ihr maßgeschneidertes Lichtkonzept mit ein.

Welche LED-Treiber werden verwendet?

Es werden ausschließlich LED-Treiber mit Industriestandard DIN EN 61000 verwendet. Nicht getaktet, nicht gepulst und mit extrem niedriger Restwelligkeit.

Wie groß ist der Abstrahlwinkel der concept light® LED-Produkte?

Der Abstrahlwinkel der concept light® LED-Produkte variiert je nach Produkttyp, verwendeten Optiken und eingesetzten LED-Chips. Die Produktpalette reicht von diffusen über tiefstrahlende bis zu breitstrahlenden Abstrahlwinkeln von 120 Grad. Wir liefern projektbezogene, individuelle Lösungen - ganz nach Wunsch des Mietkunden.

Wie hoch ist die Lichtausbeute der concept light® LED-Produkte?

Unterschieden wird hier zwischen der Leistung der verwendeten LED-Beleuchtung und der Systemleistung der Leuchte. In den concept light® Leuchten werden nur die neuesten LED-Modelle von LED-Chips verwendet. Zudem arbeiten die concept light® LED-Produkte mit deutlich niedrigeren Stromstärken als typischerweise empfohlen. Statt zum Beispiel mit 65 mA (max. 170 mA) bestromen wir unsere Leuchten mit 35–50 mA – nicht gepulst und nicht getaktet. Dadurch steigt die Effizienz einzelner LED-Leuchten mit beispielsweise 150 Lumen/Watt auf knapp 170 Lumen/Watt gemäß Herstellerangaben. Dies führt zu einer wesentlich längeren Lebensdauer. Ähnlich wie bei einem Auto mit 5 Litern Hubraum, das nur mit konstant 50 km/h gefahren wird. Ein solcher Wagen würde sehr lange halten.

Die Systemleistung kompletter Produkte ergibt sich aus der Leistung der verwendeten LED-Leuchten abzüglich der Verlustleistung verwendeter LED-Treiber sowie abzüglich der Lichtverluste durch zum Beispiel Kunststoffabdeckungen usw. Die Systemleistung der LED-Produkte liegt je nach Typ zwischen 100–130 Lumen/Watt.

Welche Materialien werden verwendet?

Alle concept light® LED-Produkte werden von uns selbst entwickelt und in der eigenen Manufaktur in Niedersachsen gefertigt. Sie sind speziell für die Vermietung konzipiert und deshalb besonders robust und langlebig. Verwendet werden ausschließlich hochwertige Komponenten von führenden und soweit möglich deutschen Herstellern. So werden Aluminiumprofile in deutschen Werken mit Werkzeugen speziell für uns stranggepresst, Kunststoffe von deutschen Herstellern bezogen oder nach eigenen Vorgaben speziell für die concept light® LED-Produkte gefertigt.

Bei Kunststoffen achten wir insbesondere auf Splitterschutz, Formstabilität, schwere Entflammbarkeit und die Erfüllung aller Kriterien in puncto internationaler Food Standards (Lebensmittelechtheit). Die concept light® LED-Produkte sind recycelbar und erfüllen die RoHS-Kriterien. Alle verwendeten Elektronikteile entsprechen dem Industriestandard und werden nicht über Distributoren, sondern jeweils direkt vom Hersteller bezogen. So werden zum Beispiel bei Steckverbindungen langjährig getestete Produkte aus der Automobilindustrie verwendet.

Umweltschutz

Kann die Deutsche Lichtmiete bzw. die Light Now AG das Energiesparpotenzial genau nachweisen?

Ja. Wie in keinem anderen Bereich der Clean-Technology (Blockheizkraftwerke, Solar, Windkraft usw.) lässt sich das Ergebnis der Beleuchtungsprojekte unabhängig von äußeren Einflüssen bestimmen (zum Beispiel gesetzliche Regelungen). Eine Vorher-Nachher-Betrachtung ist insbesondere bei einem 1:1-Tausch ganz unkompliziert möglich (zum Beispiel: vorher 71 Watt, nachher 26 Watt, Einsparung des Mietkunden 45 Watt).

Bekommt der Mietkunde eine schriftliche Bestätigung seiner CO2-Einsparungen?

Selbstverständlich erhalten unsere Mietkunden nach Projektabnahme eine schriftliche Bestätigung, die den Beginn der Stromeinsparungen und die durch das Projekt erreichte CO2-Einsparung ausweist.

Wie werden die LED-Produkte entsorgt?

Bei Kunststoffen achten wir insbesondere auf Splitterschutz, Formstabilität, schwere Entflammbarkeit und die Erfüllung aller Kriterien in puncto internationaler Food Standards (Lebensmittelechtheit). Die concept light® LED-Produkte sind recycelbar und erfüllen die RoHS-Kriterien. Alle verwendeten Elektronikteile entsprechen dem Industriestandard und werden nicht über Distributoren, sondern jeweils direkt vom Hersteller bezogen. So werden zum Beispiel bei Steckverbindungen langjährig getestete Produkte aus der Automobilindustrie verwendet.

LED-Beleuchtung lohnt sichWarum ist eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung sinnvoll?

Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosteneinsparung

Unternehmen, die Energiekosten senken wollen, erreichen schnelle und dauerhafte Einsparungen durch die Umstellung auf hocheffiziente LED-Produkte. Eine Leuchtstoffröhre mit 58 Watt Leistung verbraucht zum Beispiel zusätzlich noch rund 13 Watt für das Vorschaltgerät, also insgesamt 71 Watt. Im Gegensatz dazu benötigt eine LED-Röhre bei gleicher Lichtleistung nur noch etwa 26–35 Watt.

Noch deutlicher wird das Einsparpotenzial bei den in der Industrie weit verbreiteten Hallendeckentiefstrahlern HQL oder HQI. Ein gängiger Strahler verbraucht beispielsweise 400 Watt sowie 80 Watt Verlustleistung für das Vorschaltgerät, also 480 Watt. Eine entsprechende LED-Beleuchtung hingegen benötigt nur 198 Watt. Bei 500 Hallendeckenstrahlern in einer Halle kommt da ein riesiges Einsparpotenzial zusammen. Eine solche alte Beleuchtung verursacht im Dreischicht-Betrieb an nur einem Tag rund 1.080 Euro an Stromkosten. Das summiert sich pro Monat auf mindestens 21.600 Euro allein für den Energieverbrauch einer Hallenbeleuchtung.

Gesundes LichtBessere Lichtqualität

Konventionelle Leuchtstoffröhren flackern durch die 50 Hz-Frequenzen der Netzspannung rund 50 Mal pro Sekunde. Obwohl das für das Auge im Allgemeinen nicht sichtbar ist, wird es vom Unterbewusstsein registriert und als unangenehm wahrgenommen. Hochwertige LED-Beleuchtungsanlagen hingegen flackern nicht, sondern verbreiten ein ruhiges Licht. Die gute Lichtqualität wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter aus.

Sicheres ArbeitenEinhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien für die Beleuchtung

Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig, besonders aber auch nach Unfällen, ob die in den Arbeitsstättenrichtlinien vorgegebenen Beleuchtungsstärken (in Lux) eingehalten werden. Viele Firmen müssen wegen spezifischer gesetzlicher Vorgaben, wegen bestimmter Versicherungsvorschriften oder in Reaktion auf Anforderungen großer Kunden dringend die Beleuchtung im Unternehmen verändern.

Optimales WärmemanagementReduzierung von Brandlasten

Hochwertige LED-Beleuchtungen arbeiten mit externen LED-Treibern, da so das Wärmemanagement einer LED-Röhre besser geführt werden kann und die Röhren nicht zu warm werden. Dadurch werden Brandlasten stark reduziert, vor allem gegenüber veralteten Leuchtengehäusen mit den Vorschaltgeräten KVG oder VVG. Bei einigen auf dem Markt erhältlichen LED-Modellen sind jedoch alle elektronischen Bauteile direkt in der LED-Röhre verbaut. Das wirkt sich nachteilig auf das Wärmemanagement in der Röhre aus, was zu Kurzschlüssen und schnellem Röhrenausfall führen kann.

Ebenfalls wichtig zu beachten: Nur, wenn mit einem externen LED-Treiber gearbeitet wird, können auch Anlagen, die bereits auf elektronische Vorschaltgeräte (EVG) umgerüstet wurden, unkompliziert und bei vollem Versicherungsschutz auf LED umgestellt werden.

Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungsaufwand minimieren

Die Wartung und Instandhaltung der Beleuchtung ist für viele Unternehmen ein Kostenfaktor, der kaum genau abgegrenzt werden kann. In der Schwerindustrie kann der Austausch einer einzigen Leuchte mehrere hundert Euro kosten, weil ein Steiger benötigt wird, externe Firmen beauftragt werden müssen oder sehr hohe Sicherheits­anforderungen zu erfüllen sind. Im Extremfall können Wartungsarbeiten nur außerhalb der Produktionszeiten stattfinden. Aber auch in kleineren Unternehmen, Krankenhäusern oder Parkhäusern hat der Haustechniker mit dem regelmäßigen Austausch der defekten Beleuchtung viel Arbeit.

Durch den relativ kurzen Lebenszyklus von Leuchtstoffröhren im Vergleich zur LED-Beleuchtung sind die Wartungskosten bei konventionellen Leuchtmitteln oft um ein Vielfaches höher. Eine gute LED-Röhre hält mindestens zwei- bis dreimal so lange wie eine herkömmliche Leuchtstoffröhre. Auch häufige Schaltzyklen wirken sich nicht negativ auf die Lebensdauer einer LED-Beleuchtung aus.

CO2-Emissionen reduzierenWeniger CO2– mehr Klimaschutz

Mit dem Einsatz von energiesparender LED-Beleuchtung wird sofort auch CO2 eingespart. Zum Beispiel kann ein mittleres Unternehmen durch den Einsatz hochwertiger LED-Produkte nicht nur rund 850.000 kWh Stromkosten pro Jahr einsparen, sondern gleichzeitig etwa 310 Tonnen CO2 plus rund 340 Gramm radioaktive Abfälle.

Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosteneinsparung

Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosten-einsparung

Unternehmen, die Energiekosten senken wollen, erreichen schnelle und dauerhafte Einsparungen durch die Umstellung auf hocheffiziente LED-Produkte. Eine Leuchtstoffröhre mit 58 Watt Leistung verbraucht zum Beispiel zusätzlich noch rund 13 Watt für das Vorschaltgerät, also insgesamt 71 Watt. Im Gegensatz dazu benötigt eine LED-Röhre bei gleicher Lichtleistung nur noch etwa 26–35 Watt.

Noch deutlicher wird das Einsparpotenzial bei den in der Industrie weit verbreiteten Hallendeckentiefstrahlern HQL oder HQI. Ein gängiger Strahler verbraucht beispielsweise 400 Watt sowie 80 Watt Verlustleistung für das Vorschaltgerät, also 480 Watt. Eine entsprechende LED-Beleuchtung hingegen benötigt nur 198 Watt. Bei 500 Hallendeckenstrahlern in einer Halle kommt da ein riesiges Einsparpotenzial zusammen. Eine solche alte Beleuchtung verursacht im Dreischicht-Betrieb an nur einem Tag rund 1.080 Euro an Stromkosten. Das summiert sich pro Monat auf mindestens 21.600 Euro allein für den Energieverbrauch einer Hallenbeleuchtung.

Gesundes LichtBessere Lichtqualität

Konventionelle Leuchtstoffröhren flackern durch die 50 Hz-Frequenzen der Netzspannung rund 50 Mal pro Sekunde. Obwohl das für das Auge im Allgemeinen nicht sichtbar ist, wird es vom Unterbewusstsein registriert und als unangenehm wahrgenommen. Hochwertige LED-Beleuchtungsanlagen hingegen flackern nicht, sondern verbreiten ein ruhiges Licht. Die gute Lichtqualität wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter aus.

Sicheres ArbeitenEinhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien für die Beleuchtung

Sicheres ArbeitenEinhaltung der Arbeitsstätten-richtlinien für die Beleuchtung

Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig, besonders aber auch nach Unfällen, ob die in den Arbeitsstättenrichtlinien vorgegebenen Beleuchtungsstärken (in Lux) eingehalten werden. Viele Firmen müssen wegen spezifischer gesetzlicher Vorgaben, wegen bestimmter Versicherungsvorschriften oder in Reaktion auf Anforderungen großer Kunden dringend die Beleuchtung im Unternehmen verändern.

Optimales WärmemanagementReduzierung von Brandlasten

Hochwertige LED-Beleuchtungen arbeiten mit externen LED-Treibern, da so das Wärmemanagement einer LED-Röhre besser geführt werden kann und die Röhren nicht zu warm werden. Dadurch werden Brandlasten stark reduziert, vor allem gegenüber veralteten Leuchtengehäusen mit den Vorschaltgeräten KVG oder VVG. Bei einigen auf dem Markt erhältlichen LED-Modellen sind jedoch alle elektronischen Bauteile direkt in der LED-Röhre verbaut. Das wirkt sich nachteilig auf das Wärmemanagement in der Röhre aus, was zu Kurzschlüssen und schnellem Röhrenausfall führen kann.

Ebenfalls wichtig zu beachten: Nur, wenn mit einem externen LED-Treiber gearbeitet wird, können auch Anlagen, die bereits auf elektronische Vorschaltgeräte (EVG) umgerüstet wurden, unkompliziert und bei vollem Versicherungsschutz auf LED umgestellt werden.

Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungsaufwand minimieren

Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungs-aufwand minimieren

Die Wartung und Instandhaltung der Beleuchtung ist für viele Unternehmen ein Kostenfaktor, der kaum genau abgegrenzt werden kann. In der Schwerindustrie kann der Austausch einer einzigen Leuchte mehrere hundert Euro kosten, weil ein Steiger benötigt wird, externe Firmen beauftragt werden müssen oder sehr hohe Sicherheits­anforderungen zu erfüllen sind. Im Extremfall können Wartungsarbeiten nur außerhalb der Produktionszeiten stattfinden. Aber auch in kleineren Unternehmen, Krankenhäusern oder Parkhäusern hat der Haustechniker mit dem regelmäßigen Austausch der defekten Beleuchtung viel Arbeit.

Durch den relativ kurzen Lebenszyklus von Leuchtstoffröhren im Vergleich zur LED-Beleuchtung sind die Wartungskosten bei konventionellen Leuchtmitteln oft um ein Vielfaches höher. Eine gute LED-Röhre hält mindestens zwei- bis dreimal so lange wie eine herkömmliche Leuchtstoffröhre. Auch häufige Schaltzyklen wirken sich nicht negativ auf die Lebensdauer einer LED-Beleuchtung aus.

CO2-Emissionen reduzierenWeniger CO2– mehr Klimaschutz

Mit dem Einsatz von energiesparender LED-Beleuchtung wird sofort auch CO2eingespart. Zum Beispiel kann ein mittleres Unternehmen durch den Einsatz hochwertiger LED-Produkte nicht nur rund 850.000 kWh Stromkosten pro Jahr einsparen, sondern gleichzeitig etwa 310 Tonnen CO2plus rund 340 Gramm radioaktive Abfälle.

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