Häufige FragenZum Mietmodell der
Deutschen Lichtmiete®
LED-Beleuchtung mietenWelche Vorteile hat die Miete?

Mieten statt kaufenWarum ist Mieten besser als Kaufen?
1. Beim Kauf von LED-Beleuchtung trägt der Käufer das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko. Hersteller von LED-Produkten bieten daher Garantien an, welche der Käufer aufmerksam prüfen und bewerten müsste. Oft sind diese Garantien stark eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder der Garant ist nicht solvent. Im Falle einer Miete trägt der Vermieter das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko.
2. Die Produktauswahl stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar (siehe Punkt 1), der viel Zeit und damit Geld kostet. Sowohl die LED-Produkte als auch alle Daten, zum Beispiel in Produktdatenblättern, müssen genau überprüft werden. Diese zeitaufwändige und für den Kunden schwierige Prozedur entfällt bei einem Mietgeschäft. In dieser Zeit kann unser Mietkunde bereits Personalkosten sparen.
3. Bei herkömmlichen, zum Kauf angebotenen LED-Produkten, hat der Hersteller ein hohes Eigeninteresse, dass nach einer gewissen Zeit nachgekauft wird. Wir als Vermieter hingegen haben das Interesse, dass die LED-Produkte möglichst störungsfrei und lange funktionieren.
4. Bei einer Umrüstung durch Kauf, zum Beispiel von Retrofit LED-Röhren oder durch Anschluss von Retrofit LED-Röhren an EVG-bestückte Leuchtengehäuse, trägt der Käufer das komplette Haftungsrisiko. Die herstellerseitige Bauartzulassung des Leuchtengehäuses erlischt und Schadensersatzansprüche sind kaum noch durchsetzbar. Elektrofachbetriebe verweigern regelmäßig hierfür die Installationsarbeiten. Im Falle einer Miete tragen wir als Vermieter alle Haftungsrisiken und sind dafür vollumfänglich versichert.
5. Bei einer Miete entfällt für die gesamte Mietzeit die Nachinvestition, was langfristig zu einer weiteren hohen Kosteneinsparung führt.
6. In unserem Mietmodell ist nicht nur das Produkt, sondern auch das komplette Servicepaket, inklusive Beratung, Aufmaß, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die komplette Installation (mit Ausnahme des Leistungspakets Basis) enthalten. Diese Leistungen müssten sonst separat bezahlt werden.
7. Durch eine bilanzneutrale Miete nach HGB und IFRS erhalten Sie sich als Unternehmen wertvolle Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Unser Mietmodell hat keine negativen Auswirkungen auf die Bilanzstruktur des Mietkunden. Dadurch bleibt die Eigenkapitalquote stabil. Die Kreditlinien werden nicht belastet.

Mieten statt LeasenWarum ist Mieten besser als Leasen?
Klassischerweise enthält eine Leasingrate eine sogenannte Finanzierungskomponente. Damit ist der Charakter des Leasinggeschäftes definiert. Mit Leasinggeschäften sind viele Verpflichtungen und Risiken verbunden, zum Beispiel eine Versicherungspflicht und das Produktrisiko, welches der Kunde gemäß Leasingvertrag selbst trägt. Das heißt, er müsste Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des Leasinggutes selbst durchsetzen. Im Gewährleistungsfall steht dem Leasingnehmer eine Minderung der Leasingzahlung nicht zu. Dies birgt gerade bei modernen Technologien große Risiken, wenn zum Beispiel der Lieferant von LED-Produkten nicht mehr existiert, seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder Schäden nicht durch Produkthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Leasinggeber wird dennoch auf Erfüllung der Leasingverpflichtung bestehen. Zusätzliche Risiken entstehen, wenn Garantien oder Gewährleistungen auslaufen, während der Leasingvertrag noch weiter besteht. Im Falle eines Mietgeschäftes tragen wir als Vermieter sämtliche oben genannten Risiken über die gesamte Mietlaufzeit.

Mieten statt kaufenWarum ist Mieten besser als Kaufen?
1. Beim Kauf von LED-Beleuchtung trägt der Käufer das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko. Hersteller von LED-Produkten bieten daher Garantien an, welche der Käufer aufmerksam prüfen und bewerten müsste. Oft sind diese Garantien stark eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder der Garant ist nicht solvent. Im Falle einer Miete trägt der Vermieter das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko.
2. Die Produktauswahl stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar (siehe Punkt 1), der viel Zeit und damit Geld kostet. Sowohl die LED-Produkte als auch alle Daten, zum Beispiel in Produktdatenblättern, müssen genau überprüft werden. Diese zeitaufwändige und für den Kunden schwierige Prozedur entfällt bei einem Mietgeschäft. In dieser Zeit kann unser Mietkunde bereits Personalkosten sparen.
3. Bei herkömmlichen, zum Kauf angebotenen LED-Produkten, hat der Hersteller ein hohes Eigeninteresse, dass nach einer gewissen Zeit nachgekauft wird. Wir als Vermieter hingegen haben das Interesse, dass die LED-Produkte möglichst störungsfrei und lange funktionieren.
4. Bei einer Umrüstung durch Kauf, zum Beispiel von Retrofit LED-Röhren oder durch Anschluss von Retrofit LED-Röhren an EVG-bestückte Leuchtengehäuse, trägt der Käufer das komplette Haftungsrisiko. Die herstellerseitige Bauartzulassung des Leuchtengehäuses erlischt und Schadensersatzansprüche sind kaum noch durchsetzbar. Elektrofachbetriebe verweigern regelmäßig hierfür die Installationsarbeiten. Im Falle einer Miete tragen wir als Vermieter alle Haftungsrisiken und sind dafür vollumfänglich versichert.
5. Bei einer Miete entfällt für die gesamte Mietzeit die Nachinvestition, was langfristig zu einer weiteren hohen Kosteneinsparung führt.
6. In unserem Mietmodell ist nicht nur das Produkt, sondern auch das komplette Servicepaket, inklusive Beratung, Aufmaß, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die komplette Installation (mit Ausnahme des LeistungspaketsBasis) enthalten. Diese Leistungen müssten sonst separat bezahlt werden.
7. Durch eine bilanzneutrale Miete nach HGB und IFRS erhalten Sie sich als Unternehmen wertvolle Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Unser Mietmodell hat keine negativen Auswirkungen auf die Bilanzstruktur des Mietkunden. Dadurch bleibt die Eigenkapitalquote stabil. Die Kreditlinien werden nicht belastet.

Mieten statt LeasenWarum ist Mieten besser als Leasen?
Klassischerweise enthält eine Leasingrate eine sogenannte Finanzierungskomponente. Damit ist der Charakter des Leasinggeschäftes definiert. Mit Leasinggeschäften sind viele Verpflichtungen und Risiken verbunden, zum Beispiel eine Versicherungspflicht und das Produktrisiko, welches der Kunde gemäß Leasingvertrag selbst trägt. Das heißt, er müsste Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des Leasinggutes selbst durchsetzen. Im Gewährleistungsfall steht dem Leasingnehmer eine Minderung der Leasingzahlung nicht zu. Dies birgt gerade bei modernen Technologien große Risiken, wenn zum Beispiel der Lieferant von LED-Produkten nicht mehr existiert, seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder Schäden nicht durch Produkthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Leasinggeber wird dennoch auf Erfüllung der Leasingverpflichtung bestehen. Zusätzliche Risiken entstehen, wenn Garantien oder Gewährleistungen auslaufen, während der Leasingvertrag noch weiter besteht. Im Falle eines Mietgeschäftes tragen wir als Vermieter sämtliche oben genannten Risiken über die gesamte Mietlaufzeit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wir schließen Mietverträge nur mit Kunden ab, die über eine mindestens gute Bonität verfügen. Wir schließen keine Geschäfte mit Kunden ab, die unseren ethischen und ökologischen Grundsätzen entgegenstehen.
Viele unserer Kunden arbeiten in Immobilien, die gemietet sind. Oftmals laufen Pacht- oder Mietverträge länger als die Mindestmietlaufzeiten der LED-Beleuchtung. In der Regel bestehen auch auf Seiten des Mietkunden einseitige Verlängerungsoptionen für diese Mietverträge, sodass eine Planungssicherheit auf Mietkundenseite gewährleistet ist. Wie hoch die Einsparung am Ende ist, ergibt sich aus unterschiedlichen Faktoren, zum Beispiel den Gegebenheiten vor Ort oder den kundenspezifischen Anforderungen.
Vertragskonditionen
Ja, je nach gewähltem Leistungspaket bestehen Mindestlaufzeiten von 1 bis 10 Jahren. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestmietlaufzeit kann der Vertrag jährlich gekündigt werden.
Am Ende der Mindestmietdauer hat unser Kunde immer die Wahl.
Es wird ihm die Möglichkeit gegeben, ohne weiteren Aufwand den Mietvertrag automatisch weiterzuführen.
Optional kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf der Mindestmietdauer kündigen oder von uns ein Angebot für eine Beleuchtung auf dem dann aktuellen Stand erhalten und einen neuen Mietvertrag zu wiederum fester Mindestmietlaufzeit abschließen. Damit bleibt der Kunde jederzeit völlig flexibel und auf dem neuesten Stand der Technik.
Nach einer Mindestmietdauer von 10 Jahren können die LED-Produkte vom Kunden übernommen werden. Dabei entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten für den Eigentumsübergang.
Unsere Kunden können jederzeit das Mietverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestmietlaufzeit oder nach erfolgter Verlängerung zum Ende der Verlängerungsmietdauer kündigen. Wir werden dem Mietkunden in diesem Fall die Kündigung bestätigen und der Kunde wird die LED-Produkte wie vereinbart auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückgeben. Wir haben ein hohes Interesse an langfristigen Geschäftsbeziehungen und werden jeden Mietkunden individuell beraten, welche Lösungen alternativ möglich sind, falls er weiter unser Kunde bleiben möchte.
Wir haben ein spezielles Vertragsangebot mit spezifischen Dienstleistungspaketen entwickelt, mit dem unser Mietangebot unter Einbeziehung der mit dem Kunden individuell vereinbarten Vertragsbestandteile und der für ihn maßgeschneiderte Dienstleistungsumfang in Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern ohne Probleme bilanzneutral (Jahresabschluss nach HGB) – auch unter internationalen Rechnungslegungsstandards (Jahresabschluss nach IFRS) – gestaltet werden kann.
Mietvertrag inkl. Installation: Die erste Mietzahlung wird erst nach Projektabnahme fällig. Mit Projektfortschritt stellen wir anteilige Abschläge für die Nutzung bereits installierter LED-Produkte in Rechnung.
Mietvertrag ohne Installation (Basis-Paket): Die erste Mietzahlung wird vier Wochen nach Auslieferung der LED-Produkte fällig.
Da wir Mietverträge nur mit bonitätsstarken Unternehmen abschließen, gehen wir davon aus, dass unsere Kunden störungsfrei zahlen. Sollte es dennoch zum Zahlungsverzug kommen, werden wir unsere Kunden vertragsgemäß anmahnen. Ist der Kunde mit mehreren Mietraten in Verzug, werden wir den Mietvertrag kündigen und die Summe der verbleibenden Mietbeträge fällig stellen. Sollte eine Fälligstellung erfolglos bleiben, werden die LED-Produkte sichergestellt.
Die neue BeleuchtungsanlageInstallation & Wartung

Wer installiert die LED-Produkte?

Wer übernimmt die Kosten für die Installation im Mietmodell?

Wer übernimmt Wartung und Pflege nach dem Einbau?
Haftung & Versicherung
Alle LED-Produkte sind mehrfach versichert. Einerseits durch die bestehende Gebäudeversicherung des Mietkunden gegen Elementarschäden (Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.). Andererseits durch uns selbst, über eine Haftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung gegen durch das Produkt verursachte Schäden. Daneben besteht eine Elektronikversicherung als zusätzlicher Schutz gegen Überspannung und Diebstahl.
Die Leuchten bleiben Eigentum der Deutschen Lichtmiete®. Somit übernehmen wir die Haftung für die LED-Produkte und sind entsprechend versichert. Gleichzeitig gewährleisten wir die Funktionsfähigkeit der Leuchten über die gesamte Mietdauer. Mietkunden und Partner sind daher von Haftungs- und Gewährleistungsfragen befreit, sofern die Installation gemäß den üblichen Standards durchführt wurde.
Die Ausfallquote der LED-Produkte ist besonders niedrig. Tritt der unwahrscheinliche Fall ein und eine Leuchte fällt aus, sollte sich der Mietkunde bei uns melden, so dass wir umgehend für Ersatz sorgen können. Den Austausch der Leuchte übernimmt entweder ein Elektropartner der Deutschen Lichtmiete®, unser Serviceteam oder auf Wunsch auch ein vom Mietkunden bevorzugter Elektrofachbetrieb. Diese senden im Anschluss die defekte Leuchte an uns zurück.
Partner oder Mietkunden schicken bitte in einem solchen Fall das beschädigte Produkt an uns zurück. Wir werden den Schaden prüfen, gegebenenfalls reparieren oder ein neues Produkt zur Verfügung stellen. Inwiefern dafür ein Kostenbeitrag zu entrichten ist, entscheiden wir im Einzelfall.
Ja, im Besonderen die concept light® LED-Röhre T8.
Wir arbeiten beim Einsatz der concept light® LED-Röhren mit externen Vorschaltgeräten. Nur so ist gewährleistet, dass die LED-Produkte stabil und ohne zusätzliche Wärmeentwicklung arbeiten. Die concept light® LED-Röhre wird im Niedervoltbereich mit 18 V betrieben. Damit die Röhren nicht in herkömmliche Leuchtengehäuse mit 230 V Spannung eingesetzt und somit einer Überspannung ausgesetzt werden, sind diese mit einer patentierten Kunststoffendkappe ausgestattet. Ein integrierter Sicherheitsstift verhindert den unsachgemäßen Einbau der LED-Röhre in die Fassung und schützt so vor Kurzschluss und Stromschlag. Der Stift ist an der Endkappe der Röhre angebracht und kann nur mit einem speziellen, beiliegenden Schlüssel entriegelt werden. Wird die Röhre ausgebaut, springt der Stift automatisch wieder heraus. Wir sind damit gegen eine Fremdverwendung abgesichert.
concept light®LED-ProdukteHerstellung & Qualität

Wo werden die LED-Produkte hergestellt?

Gibt es Referenzkunden, die besucht werden können?

Wie lange läuft die Garantie für die LED-Produkte?
Produktdetails
Die technischen Daten können Sie den Produktdatenblättern entnehmen. Diese finden Sie im Download-Bereich. Sollten sich daraus weitere Fragen ergeben, können sich Interessierte jederzeit gerne an uns wenden.
Alle concept light® LED-Produkte haben eine VDE-Zulassung oder befinden sich gerade in Prüfung, zum Beispiel im Falle von Neuzulassungen.
Alle concept light® LED-Produkte sind DALI-fähig. Standardmäßig werden unsere Produkte jedoch mit Treibern ohne DALI-Converter ausgeliefert. Falls Sie den Einsatz der LED-Leuchten im Rahmen einer DALI-Lichtsteuerung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. In diesem Fall planen wir dies von Beginn an in Ihr maßgeschneidertes Lichtkonzept mit ein.
Es werden ausschließlich LED-Treiber mit Industriestandard DIN EN 61000 verwendet. Nicht getaktet, nicht gepulst und mit extrem niedriger Restwelligkeit.
Der Abstrahlwinkel der concept light® LED-Produkte variiert je nach Produkttyp, verwendeten Optiken und eingesetzten LED-Chips. Die Produktpalette reicht von diffusen über tiefstrahlende bis zu breitstrahlenden Abstrahlwinkeln von 120 Grad. Wir liefern projektbezogene, individuelle Lösungen - ganz nach Wunsch des Mietkunden.
Unterschieden wird hier zwischen der Leistung der verwendeten LED-Beleuchtung und der Systemleistung der Leuchte. In den concept light® Leuchten werden nur die neuesten LED-Modelle von LED-Chips verwendet. Zudem arbeiten die concept light® LED-Produkte mit deutlich niedrigeren Stromstärken als typischerweise empfohlen. Statt zum Beispiel mit 65 mA (max. 170 mA) bestromen wir unsere Leuchten mit 35–50 mA – nicht gepulst und nicht getaktet. Dadurch steigt die Effizienz einzelner LED-Leuchten mit beispielsweise 150 Lumen/Watt auf knapp 170 Lumen/Watt gemäß Herstellerangaben. Dies führt zu einer wesentlich längeren Lebensdauer. Ähnlich wie bei einem Auto mit 5 Litern Hubraum, das nur mit konstant 50 km/h gefahren wird. Ein solcher Wagen würde sehr lange halten.
Die Systemleistung kompletter Produkte ergibt sich aus der Leistung der verwendeten LED-Leuchten abzüglich der Verlustleistung verwendeter LED-Treiber sowie abzüglich der Lichtverluste durch zum Beispiel Kunststoffabdeckungen usw. Die Systemleistung der LED-Produkte liegt je nach Typ zwischen 100–130 Lumen/Watt.
Alle concept light® LED-Produkte werden von uns selbst entwickelt und in der eigenen Manufaktur in Niedersachsen gefertigt. Sie sind speziell für die Vermietung konzipiert und deshalb besonders robust und langlebig. Verwendet werden ausschließlich hochwertige Komponenten von führenden und soweit möglich deutschen Herstellern. So werden Aluminiumprofile in deutschen Werken mit Werkzeugen speziell für uns stranggepresst, Kunststoffe von deutschen Herstellern bezogen oder nach eigenen Vorgaben speziell für die concept light® LED-Produkte gefertigt.
Bei Kunststoffen achten wir insbesondere auf Splitterschutz, Formstabilität, schwere Entflammbarkeit und die Erfüllung aller Kriterien in puncto internationaler Food Standards (Lebensmittelechtheit). Die concept light® LED-Produkte sind recycelbar und erfüllen die RoHS-Kriterien. Alle verwendeten Elektronikteile entsprechen dem Industriestandard und werden nicht über Distributoren, sondern jeweils direkt vom Hersteller bezogen. So werden zum Beispiel bei Steckverbindungen langjährig getestete Produkte aus der Automobilindustrie verwendet.
Umweltschutz
Ja. Wie in keinem anderen Bereich der Clean-Technology (Blockheizkraftwerke, Solar, Windkraft usw.) lässt sich das Ergebnis der Beleuchtungsprojekte unabhängig von äußeren Einflüssen bestimmen (zum Beispiel gesetzliche Regelungen). Eine Vorher-Nachher-Betrachtung ist insbesondere bei einem 1:1-Tausch ganz unkompliziert möglich (zum Beispiel: vorher 71 Watt, nachher 26 Watt, Einsparung des Mietkunden 45 Watt).
Selbstverständlich erhalten unsere Mietkunden nach Projektabnahme eine schriftliche Bestätigung, die den Beginn der Stromeinsparungen und die durch das Projekt erreichte CO2-Einsparung ausweist.
Bei Kunststoffen achten wir insbesondere auf Splitterschutz, Formstabilität, schwere Entflammbarkeit und die Erfüllung aller Kriterien in puncto internationaler Food Standards (Lebensmittelechtheit). Die concept light® LED-Produkte sind recycelbar und erfüllen die RoHS-Kriterien. Alle verwendeten Elektronikteile entsprechen dem Industriestandard und werden nicht über Distributoren, sondern jeweils direkt vom Hersteller bezogen. So werden zum Beispiel bei Steckverbindungen langjährig getestete Produkte aus der Automobilindustrie verwendet.
LED-Beleuchtung lohnt sichWarum ist eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung sinnvoll?

Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosteneinsparung
Unternehmen, die Energiekosten senken wollen, erreichen schnelle und dauerhafte Einsparungen durch die Umstellung auf hocheffiziente LED-Produkte. Eine Leuchtstoffröhre mit 58 Watt Leistung verbraucht zum Beispiel zusätzlich noch rund 13 Watt für das Vorschaltgerät, also insgesamt 71 Watt. Im Gegensatz dazu benötigt eine LED-Röhre bei gleicher Lichtleistung nur noch etwa 26–35 Watt.
Noch deutlicher wird das Einsparpotenzial bei den in der Industrie weit verbreiteten Hallendeckentiefstrahlern HQL oder HQI. Ein gängiger Strahler verbraucht beispielsweise 400 Watt sowie 80 Watt Verlustleistung für das Vorschaltgerät, also 480 Watt. Eine entsprechende LED-Beleuchtung hingegen benötigt nur 198 Watt. Bei 500 Hallendeckenstrahlern in einer Halle kommt da ein riesiges Einsparpotenzial zusammen. Eine solche alte Beleuchtung verursacht im Dreischicht-Betrieb an nur einem Tag rund 1.080 Euro an Stromkosten. Das summiert sich pro Monat auf mindestens 21.600 Euro allein für den Energieverbrauch einer Hallenbeleuchtung.

Gesundes LichtBessere Lichtqualität
Konventionelle Leuchtstoffröhren flackern durch die 50 Hz-Frequenzen der Netzspannung rund 50 Mal pro Sekunde. Obwohl das für das Auge im Allgemeinen nicht sichtbar ist, wird es vom Unterbewusstsein registriert und als unangenehm wahrgenommen. Hochwertige LED-Beleuchtungsanlagen hingegen flackern nicht, sondern verbreiten ein ruhiges Licht. Die gute Lichtqualität wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter aus.
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Sicheres ArbeitenEinhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien für die Beleuchtung
Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig, besonders aber auch nach Unfällen, ob die in den Arbeitsstättenrichtlinien vorgegebenen Beleuchtungsstärken (in Lux) eingehalten werden. Viele Firmen müssen wegen spezifischer gesetzlicher Vorgaben, wegen bestimmter Versicherungsvorschriften oder in Reaktion auf Anforderungen großer Kunden dringend die Beleuchtung im Unternehmen verändern.

Optimales WärmemanagementReduzierung von Brandlasten
Hochwertige LED-Beleuchtungen arbeiten mit externen LED-Treibern, da so das Wärmemanagement einer LED-Röhre besser geführt werden kann und die Röhren nicht zu warm werden. Dadurch werden Brandlasten stark reduziert, vor allem gegenüber veralteten Leuchtengehäusen mit den Vorschaltgeräten KVG oder VVG. Bei einigen auf dem Markt erhältlichen LED-Modellen sind jedoch alle elektronischen Bauteile direkt in der LED-Röhre verbaut. Das wirkt sich nachteilig auf das Wärmemanagement in der Röhre aus, was zu Kurzschlüssen und schnellem Röhrenausfall führen kann.
Ebenfalls wichtig zu beachten: Nur, wenn mit einem externen LED-Treiber gearbeitet wird, können auch Anlagen, die bereits auf elektronische Vorschaltgeräte (EVG) umgerüstet wurden, unkompliziert und bei vollem Versicherungsschutz auf LED umgestellt werden.

Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungsaufwand minimieren
Die Wartung und Instandhaltung der Beleuchtung ist für viele Unternehmen ein Kostenfaktor, der kaum genau abgegrenzt werden kann. In der Schwerindustrie kann der Austausch einer einzigen Leuchte mehrere hundert Euro kosten, weil ein Steiger benötigt wird, externe Firmen beauftragt werden müssen oder sehr hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen sind. Im Extremfall können Wartungsarbeiten nur außerhalb der Produktionszeiten stattfinden. Aber auch in kleineren Unternehmen, Krankenhäusern oder Parkhäusern hat der Haustechniker mit dem regelmäßigen Austausch der defekten Beleuchtung viel Arbeit.
Durch den relativ kurzen Lebenszyklus von Leuchtstoffröhren im Vergleich zur LED-Beleuchtung sind die Wartungskosten bei konventionellen Leuchtmitteln oft um ein Vielfaches höher. Eine gute LED-Röhre hält mindestens zwei- bis dreimal so lange wie eine herkömmliche Leuchtstoffröhre. Auch häufige Schaltzyklen wirken sich nicht negativ auf die Lebensdauer einer LED-Beleuchtung aus.

CO2-Emissionen reduzierenWeniger CO2– mehr Klimaschutz
Mit dem Einsatz von energiesparender LED-Beleuchtung wird sofort auch CO2 eingespart. Zum Beispiel kann ein mittleres Unternehmen durch den Einsatz hochwertiger LED-Produkte nicht nur rund 850.000 kWh Stromkosten pro Jahr einsparen, sondern gleichzeitig etwa 310 Tonnen CO2 plus rund 340 Gramm radioaktive Abfälle.

Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosteneinsparung
Sparen mit LED-BeleuchtungHohe Energiekosten-einsparung
Unternehmen, die Energiekosten senken wollen, erreichen schnelle und dauerhafte Einsparungen durch die Umstellung auf hocheffiziente LED-Produkte. Eine Leuchtstoffröhre mit 58 Watt Leistung verbraucht zum Beispiel zusätzlich noch rund 13 Watt für das Vorschaltgerät, also insgesamt 71 Watt. Im Gegensatz dazu benötigt eine LED-Röhre bei gleicher Lichtleistung nur noch etwa 26–35 Watt.
Noch deutlicher wird das Einsparpotenzial bei den in der Industrie weit verbreiteten Hallendeckentiefstrahlern HQL oder HQI. Ein gängiger Strahler verbraucht beispielsweise 400 Watt sowie 80 Watt Verlustleistung für das Vorschaltgerät, also 480 Watt. Eine entsprechende LED-Beleuchtung hingegen benötigt nur 198 Watt. Bei 500 Hallendeckenstrahlern in einer Halle kommt da ein riesiges Einsparpotenzial zusammen. Eine solche alte Beleuchtung verursacht im Dreischicht-Betrieb an nur einem Tag rund 1.080 Euro an Stromkosten. Das summiert sich pro Monat auf mindestens 21.600 Euro allein für den Energieverbrauch einer Hallenbeleuchtung.

Gesundes LichtBessere Lichtqualität
Konventionelle Leuchtstoffröhren flackern durch die 50 Hz-Frequenzen der Netzspannung rund 50 Mal pro Sekunde. Obwohl das für das Auge im Allgemeinen nicht sichtbar ist, wird es vom Unterbewusstsein registriert und als unangenehm wahrgenommen. Hochwertige LED-Beleuchtungsanlagen hingegen flackern nicht, sondern verbreiten ein ruhiges Licht. Die gute Lichtqualität wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter aus.
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Sicheres ArbeitenEinhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien für die Beleuchtung
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Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig, besonders aber auch nach Unfällen, ob die in den Arbeitsstättenrichtlinien vorgegebenen Beleuchtungsstärken (in Lux) eingehalten werden. Viele Firmen müssen wegen spezifischer gesetzlicher Vorgaben, wegen bestimmter Versicherungsvorschriften oder in Reaktion auf Anforderungen großer Kunden dringend die Beleuchtung im Unternehmen verändern.

Optimales WärmemanagementReduzierung von Brandlasten
Hochwertige LED-Beleuchtungen arbeiten mit externen LED-Treibern, da so das Wärmemanagement einer LED-Röhre besser geführt werden kann und die Röhren nicht zu warm werden. Dadurch werden Brandlasten stark reduziert, vor allem gegenüber veralteten Leuchtengehäusen mit den Vorschaltgeräten KVG oder VVG. Bei einigen auf dem Markt erhältlichen LED-Modellen sind jedoch alle elektronischen Bauteile direkt in der LED-Röhre verbaut. Das wirkt sich nachteilig auf das Wärmemanagement in der Röhre aus, was zu Kurzschlüssen und schnellem Röhrenausfall führen kann.
Ebenfalls wichtig zu beachten: Nur, wenn mit einem externen LED-Treiber gearbeitet wird, können auch Anlagen, die bereits auf elektronische Vorschaltgeräte (EVG) umgerüstet wurden, unkompliziert und bei vollem Versicherungsschutz auf LED umgestellt werden.

Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungsaufwand minimieren
Langlebige ProdukteWartungs- und Instandhaltungs-aufwand minimieren
Die Wartung und Instandhaltung der Beleuchtung ist für viele Unternehmen ein Kostenfaktor, der kaum genau abgegrenzt werden kann. In der Schwerindustrie kann der Austausch einer einzigen Leuchte mehrere hundert Euro kosten, weil ein Steiger benötigt wird, externe Firmen beauftragt werden müssen oder sehr hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen sind. Im Extremfall können Wartungsarbeiten nur außerhalb der Produktionszeiten stattfinden. Aber auch in kleineren Unternehmen, Krankenhäusern oder Parkhäusern hat der Haustechniker mit dem regelmäßigen Austausch der defekten Beleuchtung viel Arbeit.
Durch den relativ kurzen Lebenszyklus von Leuchtstoffröhren im Vergleich zur LED-Beleuchtung sind die Wartungskosten bei konventionellen Leuchtmitteln oft um ein Vielfaches höher. Eine gute LED-Röhre hält mindestens zwei- bis dreimal so lange wie eine herkömmliche Leuchtstoffröhre. Auch häufige Schaltzyklen wirken sich nicht negativ auf die Lebensdauer einer LED-Beleuchtung aus.

CO2-Emissionen reduzierenWeniger CO2– mehr Klimaschutz
Mit dem Einsatz von energiesparender LED-Beleuchtung wird sofort auch CO2eingespart. Zum Beispiel kann ein mittleres Unternehmen durch den Einsatz hochwertiger LED-Produkte nicht nur rund 850.000 kWh Stromkosten pro Jahr einsparen, sondern gleichzeitig etwa 310 Tonnen CO2plus rund 340 Gramm radioaktive Abfälle.